Wohnen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

Wohnwert

Der Betreuungsverein führt auch rechtliche Betreuungen von Eltern mit geistiger Beeinträchtigung. Gelegentlich bestehen Vorbehalte, ob die Eltern den Anforderungen der Erziehung gewachsen sind und sie die Organisation des täglichen Lebens bewältigen können. Unsere Erfahrung ist: Ja, sie können das schaffen. 

Eltern mit geistiger Beeinträchtigung haben dieselben Elternrechte und Pflichten, wie Eltern ohne eine Beeinträchtigung. Unser Grundsatz hier: Kinder leben nach Möglichkeit bei ihren Eltern. 

Eltern mit (geistiger) Beeinträchtigung benötigen jedoch oftmals Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihres Kindes. Da die Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erfolgt, sind auch verschiedene Leistungsträger und Leistungsanbieter für die Unterstützung anzusprechen. Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist es, zusammen mit den Eltern den richtigen Mix der Hilfen und Assistenzen zu ermitteln und sicherzustellen. 

Seit dem 1. Januar 2020 ist dies etwas einfacher geworden. Das Sozialgesetzbuch IX (Bundesteilhabegesetz) erwähnt nun ausdrücklich die Assistenz für Eltern mit Behinderung (§78 Abs. 3 SGB IX). Dies kann eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB IX sein. Eine Abgrenzung müssen die Leistungsträger ermitteln. 

In Dortmund können Eltern mit geistiger Beeinträchtigung das Angebot der „Begleiteten Elternschaft“ nutzen. Eine besondere Form der Hilfen zur Erziehung nach SGB 8. Dieses Modell, das es auch in anderen Städten gibt, setzt nicht voraus, dass Eltern in kurzer Zeit Versorgungs- oder Erziehungsdefizite aufholen können. Dieses Modell setzt auf langfristige Unterstützung. 

Eine Trennung von Eltern und Kind wird nicht angestrebt. Die Aufnahme der Eltern oder eines Elternteils in einer Eltern-Kind-Einrichtung soll ebenfalls die Ausnahme bleiben. 

Ergänzend zu den Hilfen zur Erziehung können Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden. Hier sind es die Assistenzleistungen, die den Eltern ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. 

Das SGB IX kennt drei Formen der Assistenz, die, wenn sie gut kombiniert werden, ein Maximum an Normalität ermöglichen. Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist es, in Absprache und gemäß den Wünschen der Eltern Bedarfe zu ermitteln, Anträge auf Gewährung zu stellen und bei der Regie der Eltern als Regieassistenz zu fungieren. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe innerhalb der rechtlichen Betreuung. 

In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass, den guten Willen aller Beteiligten vorausgesetzt, das Zusammenleben der Familien gut gelingt. Eltern und Kinder konnten den sich stetig ändernden Bedürfnissen anpassen. Eine Trennung der Kinder von ihren Eltern war dann nicht erforderlich.

Themen zum Wohnen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

  • Bedarfsermittlung

  • Mietvertrag

  • Organisation Wohnen

  • Antrag auf Assistenz und andere Leistungen der Eingliederungshilfe

  • Leistungsplanung

  • Betreuungsvertrag bei besonderer Wohnform

  • Gesamtplanverfahren

  • Sozialraum

  • Wohnen allein, als Paar oder Wohngruppe

  • Wohngemeinschaft