Teilhabe-Leistungen

Wohnwert
Freizeitwert
Arbeitswert
Bildungswert

Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sind in verschiedenen Lebensbereichen in ihrer Teilhabe eingeschränkt. Das Bundesteilhabegesetz (SGB IX) bietet ihnen zum Ausgleich dieser Einschränkungen einen umfassenden Leistungskatalog zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben an. 

Diese Ansprüche zu verfolgen ist besonders wichtig. Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und Teilhabeplanverfahrens, führen wir eine individuelle Bedarfsermittlung durch, um die spezifischen Bedürfnisse einerseits und Wünsche zur Selbstverwirklichung andererseits zu identifizieren. Für die Bedürfnisse und Wünsche gilt es den oder die adäquaten Anbieter zu finden, um mit diesen, den individuellen Bedürfnisse entsprechend, gezielte Angebote und Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. 

So weit wie möglich und gewünscht, sind die betreuten Menschen an allen Verfahrensschritten beteiligt. Leistungen der Sozialen Teilhabe/Eingliederungshilfe werden solange erbracht, wie die Ziele des Gesamtplans erreichbar sind. Wir unterscheiden dabei zwischen Erhaltungs- und Förderzielen. 

Mit der Formulierung von Erhaltungszielen, können Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sehr lange Leistungen der sozialen Teilhabe erhalten. Wichtig ist, dass wir diese ermitteln und beschreiben können. 

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind sehr vielfältig geworden. Die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes ermöglichen ein differenziertes Angebot sowohl für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, als auch für mögliche Arbeitgeber. Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ist nur ein Teil davon. Es gilt, die Leistungen gut zu kombinieren, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Förderung zielt darauf, dass die leistungsberechtigten Menschen ein MEHR als vorher erlangen. Entscheidend ist nicht, wie viel mehr erreicht wird. Entscheidend ist, dass das Ziel richtig ist und die Maßnahmen zur Erreichung des Ziels geeignet sind. Zur Förderung bedarf es qualifizierter Assistenz. Die Ziele und Maßnahmen werden mit und für die leistungsberechtigten Menschen laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. 

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Förderung der sozialen Teilhabe. 

Die betreuten Menschen geben die Richtung vor und die Art und Weise wie die Teilhabe für sie gut ist. Sie führen die Regie und wir Vereinsbetreuer und -betreuerinnen sind die Regieassistenz. 

Sind die Wünsche und Ziele von den betreuten Menschen nicht direkt erfahrbar, so versuchen wir ihren „mutmaßlichen Willen“ zu ermitteln. Dafür suchen wir das Gespräch mit nahen Angehörigen und Bezugspersonen. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen und Bezugspersonen ist für uns von besonderer Bedeutung. Diese Personen kennen die betreuten Menschen, ihre Vorlieben und Abneigungen, über viele Jahre. 

In der Regel müssen sich die betreuten Menschen an den Kosten für die Teilhabeleistungen oder Eingliederungshilfe nicht beteiligen.

Themen zur Betreuung

  • Gesamtplanverfahren – Teilhabeplanverfahren

  • Individuelle Bedarfsermittlung

  • Arbeitsmöglichkeiten

  • Bildungsmöglichkeiten

  • Soziale-Teilhabe-Assistenz

  • Individuell angepasste Wohnform

  • Schwerbehindertenausweis