Einkommen Grundsicherung




Verfügen wir über ausreichend Geld, um die Miete für Wohnung, die Heizung und Lebensmittel bezahlen zu können, dann ist für ein wichtiges Grundbedürfnis gesorgt.
Ist es Menschen nicht möglich, genügend Geld durch eigene Arbeit zu verdienen, unterstützt der Staat durch verschiedene existenzsichernde Leistungen (Grundsicherung, Bürgergeld) seine Bürger und Bürgerinnen.
Die gesicherte Existenz ist Grundvoraussetzung für die Verwirklichung weiterer Grundbedürfnisse. Viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung können keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erlangen. Sie haben kein oder nur ein geringes Einkommen.
Viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Oft reicht der Lohn aus der Werkstatt nicht aus. Vermögen ist selten vorhanden. Um festzustellen, ob Einkommen und/oder Vermögen ausreichen, führen wir eine Bedarfsberechnung durch.
In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, als rechtliche Betreuer, für eine gesicherte Existenzgrundlage der betreuten Menschen zu sorgen. Gemeinsam prüfen wir Einnahmen und Ausgaben.
Liegt das Einkommen unter dem Bedarf, wird ein Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung gestellt – SGB XII bzw. SGB II. Dies alles erfolgt soweit als möglich unter Beteiligung und Absprache mit den betreuten Menschen.
Neben dem Werkstattlohn kommt auch eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Alters in Betracht. In dieser Situation ist es unsere Aufgabe zu prüfen, ob die Beantragung von Wohngeld anstatt Grundsicherung nicht passender ist.
So kombinieren wir die verschiedenen Einkommensarten mit ergänzenden Sozialleistungen.
Erhalten betreute Menschen Sozialleistungen oder Wohngeld müssen sie sich nicht an den Kosten für Teilhabeleistungen beteiligen.
Themen zur Grundsicherung und andere existenzsichernde Leistungen
Anspruchsberechtigung prüfen
Bedarfsberechnung
überschlägige Lebenshaltungskosten
Kosten der Unterkunft
Antrag Mehrbedarf
Einkommen–Vermögen
Wohngeld und/oder andere Transferleistungen
Erwerbsminderungsrente
