Betreuung






Menschen mit geistiger Beeinträchtigung benötigen mit Erreichen der Volljährigkeit häufig eine rechtliche Betreuung. Unser Betreuungsverein begleitet Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, unabhängig von Alter und Schwere, auf ihrem Lebensweg.
Dabei handelt es sich um Menschen, die nicht von Angehörigen betreut werden können. Die Übernahme einer rechtlichen Betreuung erfolgt auf Anfrage der Betreuungsbehörde, der Betreuten selbst oder von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe.
Der erste Kontakt beginnt mit einem „Anfangsgespräch“. In diesem ermitteln wir die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Menschen. Wir legen dabei großen Wert auf die Einbindung des zu betreuenden Menschen in alle weiteren Entscheidungsprozesse. Nicht nur im Anfangsgespräch, sondern auch bei allen weiteren Schritten werden Wunsch und Bedarf stets berücksichtigt. Sie führen die Regie.
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen und Wünsche der von uns betreuten Menschen bestmöglich zu ermitteln und Selbstbestimmung zu fördern. Im Rahmen der Betreuung übernehmen wir die Aufgabenbereiche, die vom Betreuungsgericht angeordnet wurden. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Wohnsituation, der Freizeitgestaltung, der Arbeitssuche oder der Bildung.
Wichtig ist uns, die betreuten Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen (Unterstützte Entscheidungsfindung). Ihre Wünsche und Vorstellungen haben Vorrang. Für uns ist die Wunschbefolgung keine Pflicht, sondern selbstverständlich. Die individuellen Bedürfnisse und Interessen werden durch uns nicht bewertet, sondern respektiert. Können die betreuten Menschen sich nicht äußern, versuchen wir diese anderweitig zu ermitteln. Dazu befragen wir Angehörige und andere Personen des Vertrauens. Aus den zusammengetragenen Wünschen und Zielen ergibt sich dann die Zukunftsplanung. Sie spielt eine zentrale Rolle in unserer Arbeit. Gemeinsam entwickeln wir mit den betreuten Menschen Ideen, wie Ziele erreicht werden können. Diese Betreuungsplanung kann sich auch über Jahre hinweg erstrecken und stetig weiterentwickeln.
Wichtig ist, dass die Art und Weise der Umsetzung dem Weg entspricht, den die betreuten Menschen gehen möchten. Dabei berücksichtigen wir insbesondere ihre individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse. Ein regelmäßiger Austausch und ein Jahresbericht dienen zur kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der Ziele.
Unser Betreuungsverein arbeitet selbstverständlich eng mit den betreuten Menschen, ihren Angehörigen, Fachkräften verschiedener Fachdisziplinen und Behörden/Sozialversicherungen zusammen. Mit der Vernetzung können wir Tag für Tag eine umfassende und qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten.
Wir setzen uns mit Herz, Engagement und unserer Fachkompetenz dafür ein, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ein für sie erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Themen zur Betreuung
Themen zur Betreuung Ende der elterlichen Sorge – 18. Lebensjahr
Anregung einer Betreuung Betreuungsverfahren
Anhörung
Gutachten und Sachbericht
Anfangsgespräch
Jahresbericht
Zukunfts- und Betreuungsplanung
Unterstützte Entscheidungsfindung
Wunschbefolgungspflicht Aufgabenbereiche
