Beratung von ehrenamtlich Betreuenden

Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen benötigen von Beginn an umfassende Beratung und Unterstützung bei ihrer Aufgabe. Dieser Prozess beginnt bereits mit der Anregung einer rechtlichen Betreuung und im Laufe der Betreuung ergeben sich weitere Fragestellungen zu der umfassenden Aufgabe.

Anregung der Betreuung/Betreuungsverfahren

Durch Vorträge in (Förder-)Schulen und anderen Institutionen informiert der Betreuungsverein schon im Vorfeld über die Notwendigkeit der rechtlichen Betreuung und das Betreuungsverfahren. Wir haben einen Vordruck entwickelt, mit dessen Hilfe wir die Betreuung gemeinsam mit den Angehörigen und den zukünftig betreuten Menschen anregen können. Der Vordruck ermöglicht eine passgenaue Ermittlung der Aufgabenbereiche und endet mit dem Vorschlag, wer zum Betreuer und Betreuerinnenbestellt werden sollte. In vielen Situationen sind es die Eltern, wenn sie zur Verfügung stehen und sich die Aufgabe zutrauen.

Wir informieren über den Ablauf des Betreuungsverfahrens und geben Hinweise, welche Institutionen noch beteiligt sind und Kontakt mit den Familien aufnehmen werden.

Im weiteren Verlauf des Betreuungsverfahrens stehen wir bei Fragen zur Verfügung. Eine Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten, insbesondere dem Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, bieten wir gerne an. 

Betreuungsrechtliche Inhalte

Der §1821 BGB stellt die Selbstbestimmung der rechtlich betreuten Person in den Mittelpunkt. Auch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnenmüssen diesem zentralen Anliegen des Betreuungsrechts folgen.

Für uns ist die Vermittlung der Inhalte des Betreuungsrechts in verständlicher Sprache mit Hilfe von Beispielen wichtig, um auf die Rechte der betreuten Person aufmerksam zu machen. 

Zum Amt der Betreuer und Betreuerinnen gehören Aufgaben, Rechte und Pflichten. Wir erklären Begriffe wie: Wunschbefolgungspflicht, Unterstützte Entscheidungsfindung, mutmaßlicher Wille, Zumutbarkeit, Wohl- und Gefahrenabwehr, Trennungsgebot, Freiheitsentziehung, Gesundheitsfürsorge und anderes mehr.

Dabei weisen wir auch darauf hin, dass ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen oft zwei „Rollen besetzen und spielen“ müssen: Zum einen dürfen sie z.B. Eltern (Mutter/Vater) sein, zum anderen müssen sie rechtliche Betreuer und Betreuerinnen sein. Mit unseren Angeboten tragen wir auch zur Bewusstseinsbildung der Familien bei, sodass der betreute Mensch (Tochter/Sohn) die Regie für sein Leben führt und die rechtlich Betreuenden hier die Assistenz der Regie sind. Es gibt kein Drehbuch, mit genauen Handlungsanweisungen. Diese ergeben sich oft erst aus den Wünschen der Regie (betreuter Mensch). Wir geben Beispiele wie Konflikte zwischen den beiden Rollen aufgelöst werden können. 

Auch auf berechtigte oder unberechtigte Erwartungshaltungen anderer Beteiligter (Richter, Rechtspflegerin, Bezugsbetreuerin, Sachbearbeitende in Behörden und Sozialversicherungen) machen wir aufmerksam.

Fragen zum Vermögensverzeichnis oder dem Jahresbericht beantworten wir ebenso wie zur Rechnungslegung und unterstützen selbstverständlich beim Ausfüllen der gerichtlichen Vordrucke.